Aktuelle Infos

Solarparty:

Liebe Mitglieder,

nach der guten Nachfrage im vergangenen Jahr veranstaltet der Verein renergie vs wieder eine Solar-Party als Informationsveranstaltung für künftige Betreiber von PV-Anlagen auf dem Hausdach oder am Balkon.

Die „Party“ findet statt am Mittwoch, 24.04.2024 um 18:00 Uhr, Sebastian-Kneipp-Straße 60, 78048 Villingen-Schwenningen, Erdgeschoss, Raum „Neckar“ (ehemalige Handwerkskammer). Einlass ab 17:45 Uhr.

Eingeladen sind alle Mitglieder und Interessierte, die Informationen für eine geplante oder auch nur angedachte PV-Anlage mit Speicher benötigen.

Unser Vorstandsmitglied Michael Lösle ist Solarbotschafter der Nachbarschaftskampagne „packsdrauf“. Er wird zu Beginn eine Präsentation zu allgemeinen Informationen über PV-Dachanlagen halten. Es soll aber insgesamt viel diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht werden zu PV-Anlagen mit Speicher, Erfahrungen zu der Kombination von Wärmepumpe mit PV-Anlage, Balkonanlagen und zu weiteren Fragen zu PV-Anlagen.

Geben Sie bitte die Einladung an Interessierte weiter. Um die Teilnehmerzahl abschätzen zu können bitte ich um Rückmeldung per Email.


Förderungen:

Auf der Mitgliederversammlung am 23.02.2023 wurde vom Vorstand das Projekt „neue PV-Anlage“ vorgestellt, dem auch die anwesenden Mitglieder zustimmten. Aus den Erträgen der PV-Anlage auf der Bürkturnhalle, die bisher zur Förderung von PV-Anlagen mit Speicher verwendet wurden, soll eine neue PV-Anlage finanziert werden. Somit ist eine Förderung von PV-Anlagen mit Speicher z. Zt. nicht möglich.

Falls die Suche nach einer Dachfläche nicht gelingen sollte, können zum Jahresende wieder Förderanträge für die Errichtung einer privaten PV-Anlage mit Speicher von Mitgliedern gestellt werden. Wir werden rechtzeitig auf unserer Internetseite über eine mögliche Förderung informieren. Die Entscheidungen werden dann vom Vorstand entsprechend der Eingangsreihenfolge getroffen.


Achtung: Dachfläche gesucht !

Die renergieVS sucht baldmöglichst eine freie Dachfläche zur Installation von ca. 40kWp Photovoltaik in der Gegend um VS. Möglichst nach Süden ausgerichtet. Angebote bitte an : info@renergievs.de


Einladung zur Mitgliederversammlung am 23.02.2024 18Uhr in Möchweiler


Förderungen für PV mit Speicher im Jahr 2024 bis auf weiteres leider nicht mehr möglich.


Neu im Juli 2023: Ertragsdaten unserer PV-Anlage auf der Bürk-Turnhalle in VS-Schwenningen

Link:

https://home18.solarlog-web.de/1.html

Login: gast@renergievs.de

Passwort: gastlogin


Unsere Fördermittel für 2023 weitgehend ausgeschöpft

Die Erträge aus der Stromproduktion unserer PV-Anlage auf der Bürkturnhalle sind begrenzt. Der Ausbau von PV-Anlagen mit Speicher und damit das Interesse an einer Förderung durch renergie vs ist riesig. Somit sind die möglichen Mittel für 2023 bereits weitgehend ausgeschöpft. Wir können bis zum Jahresende 2023 keine weitere Förderungen zusagen. Wir sind aber zuversichtlich, dass trotzdem weitere PV-Anlagen auf den Hausdächern im Schwarzwald-Baar-Kreis gebaut werden.


Bericht zur Besichtigung der Linachtalsperre am 21.04.2023


Solarparty am 31.03.2023

Auf großes Interesse stieß die Solarparty am 31.03.2023. Unser Vorstandsmitglied Michael Lösle erklärte als Solarbotschafter der Nachbarschaftskampagne „packsdrauf“ die Technik einer PV-Anlage und eines Solarspeichers. Viele Fragen der anwesenden ca. 15 Interessierten konnte beantwortet werden. Ein weiters Topthema war auch der Erfahrungsbericht unseres Vorstandsmitglieds Norbert Schmidt über Auslegung und Betriebserfahrungen seiner Wärmepumpenheizung in einem Bestandsgebäude mit Stromversorgung über eine PV-Anlage. Die Besucher nahmen viele Informationen und Anregungen mit.

Bilder dazu: erstens zweitens


Einladung zur Solarparty am 31.3.2023 !


Einladung zur Mitgliederversammlung am 3.3.2023 Bericht dazu:


Neue Regeln für PV-Anlagen 2023

(JR/BN 28.01.2023) Für die Lieferung und Montage einer neuen PV-Anlage haben sich die steuerlichen Belastungen verringert und der bürokratische Aufwand verkleinert.

Umsatzsteuer: 0% Steuersatz

Die neuen Regeln gelten ab dem 1.1.2023 für PV-Anlagen inkl. Speicher auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, unabhängig von der kWp-Leistung.

Die Umsatzsteuer wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 auf 0 % festgelegt. Damit muss für neue Anlagen und für Schlussrechnungen, die nach dem 1.1.2023 gestellt werden, keine Umsatzsteuer an den Lieferanten mehr bezahlt werden. Somit entfällt der bisherige Aufwand, beim Finanzamt zu beantragen, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück zu erhalten.

Für das Entgelt des gelieferten Stroms kann somit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, in diesem Fall ist keine Umsatzsteuer auf den Strom zu bezahlen. Die Vergütung für den in das Netz eingespeisten Strom erhält der Betreiber damit netto.

Einkommensteuer: Steuerfreie Einnahmen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden auch die Einkünfte beim Betreiben von PV-Anlagen von der Einkommenssteuer befreit. Dies gilt für neue und bestehende PV-Anlagen bis zu einer Anlagenleistung von 30 kWp und rückwirkend für das Jahr 2022.

Damit müssen die Vergütungen der Stadtwerke und der Gewinn aus eingespartem Strom nicht mehr ermittelt und als Einkommen bei der Einkommenssteuerklärung angegeben werden.

Abschreibungen und Kosten können aber nicht mehr geltend gemacht werden.

Für Nutzung des erzeugten Stroms für Mieter oder für den eigenen Gewerbebetrieb sollte eine steuerfachliche Auskunft eingeholt werden.

Nähere Informationen: § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz UStG, § 19 UStG und § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz EStG