Unsere Fördermittel für 2023 weitgehend ausgeschöpft
Die Erträge aus der Stromproduktion unserer PV-Anlage auf der Bürkturnhalle sind begrenzt. Der Ausbau von PV-Anlagen mit Speicher und damit das Interesse an einer Förderung durch renergie vs ist riesig. Somit sind die möglichen Mittel für 2023 bereits weitgehend ausgeschöpft. Wir können bis zum Jahresende 2023 keine weitere Förderungen zusagen. Wir sind aber zuversichtlich, dass trotzdem weitere PV-Anlagen auf den Hausdächern im Schwarzwald-Baar-Kreis gebaut werden.
Bericht zur Besichtigung der Linachtalsperre am 21.04.2023
Solarparty am 31.03.2023
Auf großes Interesse stieß die Solarparty am 31.03.2023. Unser Vorstandsmitglied Michael Lösle erklärte als Solarbotschafter der Nachbarschaftskampagne „packsdrauf“ die Technik einer PV-Anlage und eines Solarspeichers. Viele Fragen der anwesenden ca. 15 Interessierten konnte beantwortet werden. Ein weiters Topthema war auch der Erfahrungsbericht unseres Vorstandsmitglieds Norbert Schmidt über Auslegung und Betriebserfahrungen seiner Wärmepumpenheizung in einem Bestandsgebäude mit Stromversorgung über eine PV-Anlage. Die Besucher nahmen viele Informationen und Anregungen mit.
Einladung zur Solarparty am 31.3.2023 !
Einladung zur Mitgliederversammlung am 3.3.2023 Bericht dazu:
Neue Regeln für PV-Anlagen 2023
(JR/BN 28.01.2023) Für die Lieferung und Montage einer neuen PV-Anlage haben sich die steuerlichen Belastungen verringert und der bürokratische Aufwand verkleinert.
Umsatzsteuer: 0% Steuersatz
Die neuen Regeln gelten ab dem 1.1.2023 für PV-Anlagen inkl. Speicher auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, unabhängig von der kWp-Leistung.
Die Umsatzsteuer wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 auf 0 % festgelegt. Damit muss für neue Anlagen und für Schlussrechnungen, die nach dem 1.1.2023 gestellt werden, keine Umsatzsteuer an den Lieferanten mehr bezahlt werden. Somit entfällt der bisherige Aufwand, beim Finanzamt zu beantragen, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück zu erhalten.
Für das Entgelt des gelieferten Stroms kann somit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, in diesem Fall ist keine Umsatzsteuer auf den Strom zu bezahlen. Die Vergütung für den in das Netz eingespeisten Strom erhält der Betreiber damit netto.
Einkommensteuer: Steuerfreie Einnahmen
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden auch die Einkünfte beim Betreiben von PV-Anlagen von der Einkommenssteuer befreit. Dies gilt für neue und bestehende PV-Anlagen bis zu einer Anlagenleistung von 30 kWp und rückwirkend für das Jahr 2022.
Damit müssen die Vergütungen der Stadtwerke und der Gewinn aus eingespartem Strom nicht mehr ermittelt und als Einkommen bei der Einkommenssteuerklärung angegeben werden.
Abschreibungen und Kosten können aber nicht mehr geltend gemacht werden.
Für Nutzung des erzeugten Stroms für Mieter oder für den eigenen Gewerbebetrieb sollte eine steuerfachliche Auskunft eingeholt werden.
Nähere Informationen: § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz UStG, § 19 UStG und § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz EStG